Ich weiss nicht ob Mietrecht viel mit Kaufvertragsrecht gemeinsam hat aber im BGB steht bzgl. Kaufverträgen, dass Angebote verbindlich sind, Anpreisungen aber nicht.
D.h.: Wirst du in dem Schreiben persönlich unter Nennung des vollen Namens angesprochen und dir eben ein Angebot gemacht ist es wirklich ein rechtlich bindendes Angebot.
Eine Anpreisung ist unpersönlich (so sind z.B. Preisschilder in Supermärkten immer Anpreisungen d.h. die Preise sind nicht verbindlich - manche versuchen ja an der Kasse dann auf den ausgewiesenen Preis zu bestehen aber das ist nicht möglich)
Hoffe, dass sich Kaufvertragsrecht auch auf Mietrecht übetragen lässt - Bin kein Anwalt sondern Kaufmann.
JP
Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind
- Terry Pratchett