Hallo Wölkchen
Verleumdung ist nur die Kundgabe definitiv unwahrer Tatsachen gegenüber Dritten.
Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) umfasst auch die Äusserungen von Werturteilen "Du bist ne dumme Sau") als auch von Tatsachen ("Du bist doch Säufer"). damit es zu einer Strafbarkeit kommen kann muss die behauptete Tatsachen "erwiesen unwahr" sein.
Und man ist auch nicht strafbar, wenn man eine Beleidigung auf der Steller erwidert oder berechtigte Interessen wahrnimmt.
Dennoch, in dem Beleidigungsbereich ist fast alles strafbar. Sogar wenn ich mich mit jemand Drittem unterhalte und etwas sage wie:" Ich habe gehört der Herr X soll seine Frau schlagen...ich glaubs ja nicht.."=>Verleumdung
LG
Brauny
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."