das hat mich auch stutzig gemacht Verleumdung wäre es doch, wenn Du das anderen Leuten erzählst, was Du nicht getan hast (selbst wenn, müsste er Dir das erstmal beweisen )

Wenn schon, dann wegen Beleidigung... da müsste man aber im Gesetzestext nachsehen, wie "Beleidigung" definiert ist.

Wo sind denn hier die Juristen, die kennen sich bestimmt besser aus.