... bei der Problematik wär allerdings mal ein Gespräch mit dem Arzt über Bildschirmbrillen und die Suche nach ner entsprechenden Betriebsvereinbarung beim Arbeitgeber keine schlechte Idee - und dafür braucht's dann eine ärztliche Verordnung. Und für den Fall, dass Tränenflüssigkeit und vielleicht auch mal der Hintergrund oder auch die durch Trockenheit womöglich schon gereizte Bindehaut mal wieder eines geschulten Blickes bedürfen, geht halt nix über den Arzttermin...
Viel Erfolg,
Mafalda
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)