Der Käufer muss auf jeden Fall zuerst die Ware zurückschicken, erst dann gibt es eine Rückerstattung. Dein Käufer erzählt kompletten Unsinn, auch die Ebay Richtlinien sagen erst Rücksendung, dann Rückerstattung. Lass Dich nicht auf etwas anderes ein, denn sonst verlierst Du Deinen Verkäuferschutz bei Paypal. Schreib ihm das noch einmal so.

Wenn das dem Käufer nicht passt, soll er bei Ebay oder Paypal einen Fall wegen eines von der Beschreibung abweichenden Artikels öffnen. Darauf reagierst Du dann, indem Du eine Rückerstattung gegen Rücksendung anbietest (dass ist eine der in dem Fall auswählbaren Standardoptionen). Der Käufer muss dann die Trackingnummer seiner Rücksendung hochladen (und damit zwangsläufig versichert verschicken), ansonsten bekommt er von Ebay bzw. Paypal keinen Cent zurückerstattet. Sobald der Artikel bei Dir eingetroffen ist, musst Du dann die Rückerstattung vornehmen. Rücksendekosten musst Du dem Käufer definitiv NICHT erstatten. Da könntest Du Dir höchstens überlegen, ob Du das vielleicht machen möchtest, um eine schlechte Bewertung zu vermeiden und weil der Fehler ja letztendlich bei Dir lag. Aber wie gesagt: rein freiwillig.

Dass Risiko, dass der Käufer etwas anderes zurückschickt, als er von Dir bekommen hat, ist grundsätzlich immer vorhanden, dagegen kannst Du wenig tun. Bei hochpreisigen Designerartikeln, gerade Taschen und Schuhen, passiert das leider ab und an mal. In dem Fall muss man den Käufer anzeigen und dann den Polizeibericht an Ebay oder Paypal faxen. Da kann es teilweise ein ziemlicher Kampf sein, zu seinem Recht zu kommen....habe da schon einige Horrorstories gelesen. Allerdings reden wir bei solchen Fällen gewöhnlich über Transaktionen von 1000 Euro aufwärts und insgesamt sind solche Fälle natürlich die Ausnahme.

Grundsätzlich ist es ausserdem immer wichtig, dass jegliche Kommunikation mit dem Käufer ausschliesslich über Ebay Messages läuft, so dass alles was gesagt wurde "on record" ist.