Ich habe Anfang Dezember verschiedene Artikel in einem Online-Shop bestellt. Davon wollte ich 3 Artikel wieder zurücksenden und habe mir ein entsprechendes Retourenlabel im Shop heruntergeladen. Dieser Vorgang galt allerdings nicht als offizieller Widerruf und man konnte die Retoure auch online sonst nicht melden.

Da ich den Versand sowieso hätte selber zahlen müssen, habe ich das Retourenlabel nicht genutzt sondern einen DHL-Gutschein für den Rückversand eingesetzt. Das ist aber unerheblich für den weiteren Verlauf. Da ich im Dezember krank war, hat es etwas länger gedauert, bis ich das Paket dann letztendlich zur Post getragen habe.

Anfang Januar bekam ich dann per Email die Nachricht, dass ich die Widerrufsfrist überschritten hätte und man mir daher die zurückgesandte Ware nicht erstatten könnte (es ging um knapp 100 Euro). Ich sollte doch bitte noch einmal Porto per Paypal überweisen, dann würde man mir die Artikel wieder zuschicken. Da diese aber die falschen Abmessungen/Größen hatten, kann ich die Ware nicht benutzen bzw. könnte sie nur entsorgen.

Ich habe dann ein paarmal hin- und her gemailt und um Kulanz gebeten bzw. wenigstens gebeten, dass die Ware gespendet wird, da man sie ja jetzt quasi zum 2. Mal verkaufen könnte. Darauf ist man aber nicht eingegangen.

Ich habe das für mich jetzt geistig abgehakt, denn natürlich habe ich keine Handhabe, da die Widerrufsfrist nicht eingehalten wurde. Trotzdem frage ich mich, ob das jetzt so rechtens ist, dass die Ware einfach einbehalten wird. Da der Betrag unter 100 Euro liegt ist das für mich kein Fall, bei dem ich einen Rechtsanwalt bemühen würde, aber es würde mich doch schon interessieren, wie da die rechtliche Grundlage ist.

Hat da jemand eine Ahnung!?

LG, shirl.